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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Leistungen, welche die Lambert Consulting SA, Avenue des Baumettes 9, 1020 Renens, Schweiz («Fabric5»), unter dem Handelsnamen Fabric5 für ihre Geschäftskunden («der Kunde») erbringt: Konzeption und Entwicklung massgeschneiderter Business-Software, neue Funktionen, Hosting und Wartung unter Lizenz.

Sie sind Bestandteil jedes Vertrags, dessen Offerte auf sie verweist; sie liegen der Offerte bei oder sind unter der darin genannten Adresse in ihrer datierten Fassung abrufbar. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Fabric5 sie schriftlich angenommen hat.

2. Offerte und Vertragsabschluss

Fabric5 erstellt eine schriftliche Offerte gestützt auf das Pflichtenheft und die Angaben des Kunden. Die Offerte beschreibt den Umfang (Funktionen, wichtigste Masken, Schnittstellen), den Festpreis, den Richtzeitplan und die Höhe der Lizenz.

Die Offerte gilt während der darin genannten Frist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich annimmt (Unterschrift oder E-Mail).

3. Festpreis und Änderungen

Der Preis für die Umsetzung ist ein Festpreis für den in der Offerte beschriebenen Umfang. Er umfasst Konzeption, Entwicklung, Tests, Abnahme mit dem Kunden und Inbetriebnahme.

Jeder Wunsch ausserhalb des Umfangs wird in einem Nachtrag zum Festpreis geregelt, der vor der Umsetzung schriftlich angenommen wird. Der Preis einer neuen Funktion hängt von ihrer Komplexität ab.

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive MWST.

4. Umsetzung, Abnahme und Inbetriebnahme

Fabric5 setzt die Software sorgfältig und nach den anerkannten Regeln der Technik um. Sie kann qualifizierte Subunternehmer beiziehen, die den gleichen Vertraulichkeits- und Sicherheitspflichten unterstehen.

Vor der Inbetriebnahme prüft der Kunde die Software (Abnahme) innerhalb der in der Offerte festgelegten Frist und meldet Abweichungen vom vereinbarten Umfang schriftlich. Fabric5 behebt blockierende Abweichungen vor der Inbetriebnahme.

Die Software gilt als abgenommen, wenn der Kunde ihre Inbetriebnahme freigibt oder, mangels schriftlichen Vorbehalts, mit Ablauf der Abnahmefrist. Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, bleiben gedeckt, wenn sie sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich gemeldet werden (Art. 370 OR).

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde bestimmt eine Ansprechperson, liefert rechtzeitig die nötigen Informationen, Daten und Zugänge und wirkt bei der Abnahme mit. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verschieben den Zeitplan entsprechend.

Der Kunde gewährleistet, dass er berechtigt ist, die gelieferten Daten und Dokumente zu übermitteln, und dass sie die Rechte Dritter wahren.

6. Lizenz, Hosting und Wartung

Nach der Inbetriebnahme unterliegt die Nutzung der Software einer monatlichen Lizenz, deren Höhe in der Offerte steht. Sie umfasst Hosting, Datensicherungen, Sicherheit und Updates, je nach genutzten Cloud-Diensten.

Die Lizenz wird für die in der Offerte festgelegte Anfangsdauer abgeschlossen. Sie verlängert sich stillschweigend um Perioden gleicher Dauer, sofern sie nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

7. Nutzungsrecht und geistiges Eigentum

Fabric5 baut die Software aus Komponenten, die sie entwickelt hat und die ihr ausschliessliches Eigentum bleiben. Während der Lizenzdauer erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht, seine Software für die Bedürfnisse seiner eigenen Organisation zu nutzen.

Der Umsetzungspreis vergütet Konzeption und Entwicklung; er verschafft kein dauerhaftes Nutzungsrecht. Mit dem Ende der Lizenz endet das Recht zur Nutzung der Software, ausser bei einem in der Offerte vereinbarten Rückkauf. Allfällige Rechte an kundenspezifischen Entwicklungen werden in der Offerte geregelt.

Der Kunde dekompiliert die Software nicht, vervielfältigt sie nicht, stellt sie Dritten nicht zur Verfügung und umgeht keine Schutzmassnahmen, ausser mit schriftlicher Zustimmung von Fabric5.

Der Kunde behält alle Rechte an seinen Daten.

8. Zahlung

Sofern die Offerte nichts anderes vorsieht, sind Rechnungen innert 30 Tagen zahlbar. Die Zahlungsmodalitäten des Festpreises (Anzahlungen, Fälligkeiten) stehen in der Offerte.

Der Kunde gerät mit Fälligkeit der Rechnung ohne Mahnung in Verzug; geschuldet ist ein Verzugszins zum gesetzlichen Satz von 5 % pro Jahr (Art. 102 und 104 OR). Fabric5 kann den Zugang zur Software sperren, wenn eine Rechnung zehn Tage nach einer schriftlichen Mahnung mit Sperrandrohung unbezahlt bleibt; die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten.

9. Gewährleistung

Fabric5 gewährleistet, dass die Software bei der Inbetriebnahme dem bei der Abnahme bestätigten Umfang entspricht. Sie behebt zunächst kostenlos die Mängel, die während der in der Offerte festgelegten Gewährleistungsfrist schriftlich gemeldet werden. Gelingt die Behebung nicht innert angemessener Frist, kann der Kunde eine Preisminderung verlangen oder, wenn der Mangel die Software unbrauchbar macht, vom Vertrag zurücktreten (Art. 368 OR).

Die Gewährleistung umfasst keine Mängel infolge nicht vertragsgemässer Nutzung, Änderungen durch Dritte oder externer Systeme und Dienste ausserhalb der Kontrolle von Fabric5.

10. Haftung

Fabric5 haftet unbeschränkt für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Im Übrigen ist ihre Haftung für entgangenen Gewinn und indirekte Schäden ausgeschlossen und auf den Gesamtbetrag beschränkt, den der Kunde in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat. Bei Datenverlust haftet Fabric5 für die Wiederherstellung ab der letzten in der Lizenz vorgesehenen Datensicherung. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

11. Vertraulichkeit

Jede Partei behandelt die Informationen der anderen, von denen sie Kenntnis erhält, insbesondere das Pflichtenheft des Kunden, während und nach dem Vertrag vertraulich. Eine zwischen den Parteien unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geht dieser Bestimmung vor.

12. Datenschutz

Bearbeitet Fabric5 Personendaten im Auftrag des Kunden, namentlich beim Hosting seiner Software, handelt sie als Auftragsbearbeiterin gestützt auf einen Auftragsbearbeitungsvertrag (Art. 9 DSG, Art. 28 DSGVO). Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der von ihm bearbeiteten Daten verantwortlich.

Der Kunde ermächtigt Fabric5 allgemein, die in diesem Vertrag aufgeführten weiteren Auftragsbearbeiter beizuziehen, namentlich die Infomaniak Network SA (Genf, Schweiz) für Hosting und Datensicherungen. Fabric5 informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor jeder Ergänzung oder Ersetzung schriftlich; der Kunde kann aus Gründen des Datenschutzes widersprechen und, wenn keine Einigung zustande kommt, die Lizenz auf Ende des Folgemonats kündigen (Art. 9 Abs. 3 DSG; Art. 7 DSV).

Fabric5 meldet dem Kunden jede Verletzung der Datensicherheit so rasch wie möglich (Art. 24 Abs. 3 DSG) und unterstützt ihn bei Anfragen betroffener Personen. Unterliegen die Daten des Kunden einem Berufsgeheimnis, namentlich dem Arztgeheimnis, teilt der Kunde dies vor Vertragsabschluss mit; die nötigen Massnahmen werden dann im Auftragsbearbeitungsvertrag geregelt. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Fabric5.

13. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge eines Ereignisses ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle (Naturkatastrophe, behördliche Anordnung, grösserer Netzausfall, Cyberangriff usw.). Die Erfüllung ist für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt.

14. Vertragsende

Vor der Inbetriebnahme kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, indem er die geleistete Arbeit vergütet und Fabric5 schadlos hält (Art. 377 OR); die Offerte kann diese Entschädigung pauschal festlegen.

Jede Partei kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn eine schwere Vertragsverletzung nicht innert 30 Tagen nach schriftlicher Mahnung behoben wird.

Bei Vertragsende übergibt Fabric5 dem Kunden auf Verlangen, das innert 30 Tagen zu stellen ist, seine Daten in einem gängigen Format und löscht sie danach, Datensicherungen mit Ablauf ihres Rotationszyklus, vorbehältlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

Die Bestimmungen über Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Haftung und anwendbares Recht gelten nach Vertragsende weiter.

15. Schlussbestimmungen

Offizielle Mitteilungen erfolgen schriftlich (Brief oder E-Mail mit Empfangsbestätigung). Der Kunde kann den Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Fabric5 abtreten. Fabric5 kann den Vertrag auf eine Gesellschaft ihrer Gruppe übertragen, welche die Tätigkeit von Fabric5 übernimmt, und informiert den Kunden schriftlich; der Kunde stimmt dem bereits heute zu.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: die angenommene Offerte und ihre Nachträge, dann der Auftragsbearbeitungsvertrag, dann diese AGB.

Fabric5 kann diese AGB anpassen. Für einen Vertrag gilt die bei Annahme der Offerte gültige Fassung.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Lausanne (VD); Fabric5 kann auch am Sitz des Kunden klagen. Massgebend ist die französische Fassung dieser AGB.

Kontakt offre@fabric5.ch